Berufszulassung
EWR
Information Europäischer Wirtschaftsraum – Anerkennung
Information Europäischer Wirtschaftsraum – Registereintragung
Information Europäischer Wirtschaftsraum – Deutschkenntnisse
Information Europäischer Wirtschaftsraum – RL2005/36-Anhang 5.5.1 und 5.5.2
Information über die Vorgangsweise und notwendigen Dokumente, wenn eine Hebamme, die ihre Ausbildung in einem Land des EWR absolviert hat, in Österreich ihren Beruf ausüben wollen.
(Länder, auf die sich diese Informationen beziehen:
Deutschland, Finnland, Dänemark, Schweden, Holland, Irland, Belgien, Frankreich, Spanien, Portugal, Griechenland, Italien, Luxemburg, Norwegen, Island, Schweiz, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Lettland, Estland, Litauen, Malta, Zypern (gr. Teil), Bulgarien, Rumänien, Kroatien)
Information vorübergehende freiberufliche Tätigkeit
Information über die Vorgangsweise und notwendigen Dokumente, wenn eine Hebamme, die in einem Land des EWR als Hebamme tätig ist, in Österreich ihren Beruf vorübergehend freiberuflich ausüben will.
Information Arbeiten in der EU
Information über notwendige Schritte wenn eine Hebamme ihren Beruf in einem Land des EWR-Raumes ausüben will.